Unterhalt
-Ein Überblick-
Als Rechtsanwalt in Moers und Fachanwalt für Familienrecht vertreten wir Sie selbstverständlich im Familienrecht auch in Unterhaltsangelegenheiten.
Unterhaltsverpflichtungen sowie Ansprüche auf Unterhalt bestehen in der Regel entweder wegen einer vorhandenen Verwandtschaft oder wegen einer bestehenden oder geschiedenen Ehe. So sind Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Weiter können aber auch Kinder gegenüber den Eltern (Elternunterhalt) unterhaltspflichtig sein. Selbst Großeltern können gegenüber ihren Enkeln und umgekehrt unterhaltspflichtig sein. Eheleute können während der Trennung Ansprüche auf sog. Trennungsunterhalt oder nach der Scheiung auf sog. nachehelichen Ehegattenunterhalt haben. Beim nachehelichen Unterhalt gibt es verschiedene Unterhaltsansprüche, wie beispielsweise den Betreuungsunterhalt, den Altersunterhalt, dem Krankheitsunterhalt oder dem Aufstockungsunterhalt.
Weiterhin können auch Mütter oder Väter, die nichtehelich geborene Kinder betreuen, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil haben.
Wenn Unterhalt geschuldet ist, so wird dieser in 3 Schritten berechnet:
1) Zunächst wird der Bedarf des jeweiligen Unterhaltsberechtigten ermittelt.
2) Danach wird ermittelt, ob der Unterhaltsberechtigte überhaupt bedürftig ist. Eine Bedürftigkeit liegt z.B. nicht vor, wenn der Berechtigte seinen Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder Vermögen selbst decken kann.
3) Zuletzt wird geprüft, ob der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich in der Lage ist, mit seinen eigenen Einkünften die Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Es wird also gefragt, ob der Verpflichtete auch leistungsfähig ist. Jedenfalls muss dem Unterhaltsschuldner sein Selbstbehalt belassen werden, dessen Höhe wiederum von dem jeweiligen Unterhaltsanspruch abhängig ist.
Die Ermittlung des Bedarfs und damit der Höhe des Unterhalts ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltsanspruch und richtet sich u.a. nach den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten.
Eine konkrete Unterhaltsberechnung kann nur im jeweiligen Einzellfall erfolgen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Unterhalt haben, können Sie unverbindlich unter Moers,
Tel: 02841/ 39 11 929 Kontakt zu uns aufnehmen.
Kontakt
Dr. Unger & Kollegen- Anwälte in Moers/ Fachanwalt FamilienrechtHaagstraße 10
47441 Moers
Telefon: 02841/ 39 11 929
FAX: 02841/39 11 928
info@ungerundkollegen.de